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   OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 16 U 49/13   

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https://dejure.org/2013,21120
OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 16 U 49/13 (https://dejure.org/2013,21120)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.2013 - 16 U 49/13 (https://dejure.org/2013,21120)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 2013 - 16 U 49/13 (https://dejure.org/2013,21120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648a; BGB § 649
    Voraussetzungen eines Sicherheitsverlangens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach freier Kündigung: Ansprüche des AN über § 648a BGB sicherbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beanspruchung einer Bauhandwerkersicherung auch für nach vorzeitiger Kündigung offenen Vergütungsanspruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beanspruchung einer Bauhandwerkersicherung auch für nach vorzeitiger Kündigung offenen Vergütungsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freie Kündigung des Auftraggebers: Ansprüche des Auftragnehmers über § 648a BGB sicherbar! (IBR 2013, 683)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 319
  • NZBau 2014, 42
  • BauR 2014, 562
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.1991 - VII ZR 296/90

    Verlegen eines Teppichbodens als Arbeit an einem Bauwerk

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 16 U 49/13
    Darunter sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur die Herstellung eines Gebäudes, sondern auch die Arbeiten an einem Bauwerk zu verstehen, die für dessen Erneuerung und Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden worden sind (BGH, Urteil vom 6.11.1969, VII ZR 159/67 = BGHZ 53, 54; Urteil vom 16.5.1991, VII ZR 296/90 = NJW 91, 2486).

    Dabei kann die Frage, welche Instandsetzungs- oder Änderungsarbeiten an einem bestehenden Gebäude als "bei Bauwerken" geleistet anzusehen sind, nicht im allgemeinen, sondern nur von Fall zu Fall entschieden werden (BGH, Urteil vom 16.5.1991, a.a.O.).

    Maßgeblich für die Beurteilung der wesentlichen Bedeutung einer Leistung ist die Zweckbestimmung der Leistung (BGH, Urteil vom 16.5.1991, a.a.O.).

  • BGH, 06.11.1969 - VII ZR 159/67

    Unterbrechung der Verjährung durch Anbringung eines Beweissicherungsantrages bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 16 U 49/13
    Darunter sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur die Herstellung eines Gebäudes, sondern auch die Arbeiten an einem Bauwerk zu verstehen, die für dessen Erneuerung und Bestand von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden worden sind (BGH, Urteil vom 6.11.1969, VII ZR 159/67 = BGHZ 53, 54; Urteil vom 16.5.1991, VII ZR 296/90 = NJW 91, 2486).

    Es macht nach Auffassung des Senats keinen Unterschied, ob ein bestimmter Spezialbodenbelag aufgebracht wird, wie es bei BGHZ 53, 43 der Fall war, oder ob der vorhandene Boden mit speziellen Geräten DIN-gerecht geschleift wird, um den Ansprüchen der Industrie zu genügen.

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 68/03

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 16 U 49/13
    Dabei ist unerheblich, ob in dem allein von der Beklagten unterzeichneten Abnahmeprotokoll vom 5. September 2012 eine Abnahme des ersten Bauabschnitts zu sehen ist (wovon zumindest die Klägerin auszugehen scheint, während nach dem landgerichtlichen Tatbestand die Abnahme verweigert wurde); eine Sicherheit kann nämlich auch noch nach Abnahme verlangt werden, wovon der Bundesgerichtshof bereits zu § 648 a BGB a.F. ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.1.2004, VII ZR 68/03 = BauR 2004, 830) und was der Gesetzgeber nunmehr ausdrücklich in § 648 a Abs. 1 S. 3 BGB in der seit dem 1.1.2009 geltenden Fassung klargestellt hat.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.1999 - 21 U 59/99

    Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 16 U 49/13
    Ohne Erfolg verweist die Beklagte insoweit auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 30. November 1999 (21 U 59/99, MDR 2000, 328), demzufolge ein Anspruch aus § 649 BGB mangels daran anknüpfender Vorleistungspflicht nicht von § 648 a BGB erfasst wird.
  • OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 10 U 91/22

    Anspruch des Unternehmers auf Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des

    Nach der Kündigung des Vertrags besteht (gleichfalls) kein Grund, den Unternehmer aus seiner Verpflichtung zu entlassen, die Höhe der ihm nach der Kündigung auf der Grundlage der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zustehenden Vergütung schlüssig darzulegen (Senat, Urteil vom 26. Juni 2017 - 10 U 122/16, juris Rn. 54; OLG Düsseldorf, BeckRS 2021, 47150, Rn. 23; OLG Frankfurt, Urteil vom 13. August 2013 - 16 U 49/13, juris Rn. 33).

    Dem folgt die obergerichtliche Rechtsprechung, wonach der Rechtsstreit über ein Sicherheitsverlangen nicht der geeignete Ort für einen Streit über die Berechtigung einer fristlosen Kündigung ist, wenn zumindest auch eine freie Kündigung nach § 648 Satz 1 BGB und damit ein Vergütungsanspruch nach § 648 Satz 2 BGB in Betracht kommen (zu § 649 BGB a.F.: OLG Frankfurt, Urteil vom 13. August 2013 - 16 U 49/13, juris Rn. 30; KG, Urteil vom 20. Februar 2018 - 7 U 40/17, juris Rn. 15).

    Sofern dies erfolgt ist, der Werkunternehmer allerdings die Höhe der ersparten Aufwendungen nicht (schlüssig) darlegt oder darlegen kann, streitet für ihn die Vermutung des § 648 Satz 3 beziehungsweise § 650f Abs. 5 Satz 3 BGB, sodass er die Kündigungsvergütung von 5% der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen dargelegt hat (zu § 649 Satz 3 und § 648a Abs. 5 Satz 3 BGB a.F.: KG, Urteil vom 15. Juni 2018 - 21 U 140/17, juris Rn. 45; OLG Frankfurt, Urteil vom 13. August 2013 - 16 U 49/13, juris Rn. 34).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2018 - 22 U 83/17

    Wie lange muss die Frist zur Stellung einer § 648a BGB-Sicherheit bemessen sein?

    Dieser Schadensersatzanspruch ist aus dem Nettobetrag der Restvergütung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 28.07.2011, VII ZR 45/11, BauR 2011, 1811 für den gleichlautenden § 649 Satz 3 BGB; OLG Frankfurt, NZBau 2014, 42, 44; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage 2015, Rn 337 mwN in Fn 116; Rothfuchs, Baurecht 2005, 1672; Kniffka/Koeble, a.a.O., 10. Teil, Rn 166 mwN in Fn 292; Ingenstau u.a.-Joussen, VOB, 16. Auflage 2007, Anhang 2, Rn 185 mwN; 20. Auflage 2017, Anhang 1, Rn 183 mwN).
  • OLG Koblenz, 02.07.2015 - 1 U 1433/14

    Baubetreuer muss keine § 648a BGB-Sicherheit stellen!

    b) Die vom Senat in der mündlichen Verhandlung aufgeworfene Frage nach der schlüssigen Darlegung der sicherungsfähigen - anderweit rechtskräftig titulierten - Restwerklohnforderung i.S.d. § 648a Abs. 1 BGB aus dem beendeten Werkvertrag (vgl. hierzu OLG Frankfurt NJW 2014, 319) kann dahinstehen.
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